Kosmetikerin / Kosmetiker und Fußpflegerin / Fußpfleger

Beschreibung des Lehrberufes

Im Rahmen einer Doppellehre können die beiden Berufe in nur 3 Lehrjahren erlernt werden.

KosmetikerInnen führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren KundInnen durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Hand- und Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up, z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. KosmetikerInnen verwenden verschiedene Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel. Sie arbeiten in Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäften in den Bereichen Behandlung, Beratung und Verkauf und haben engen Kontakt zu ihren KundInnen.

Fachleute für Fußpflege (Pediküre) kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit (z. B. durch Verabreichung von Fußbädern) und behandeln Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen entfernen). Daneben führen sie manchmal auch die Handpflege (“Maniküre”) durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z. B. Nageldekoration oder -verlängerung) und die Handmassage umfasst. Sie verwenden Scheren, Feilen und kleine Zangen. FußpflegerInnen beraten ihre KundInnen und verkaufen Fuß- und Handpflegemittel. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren KollegInnen in speziellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, teilweise aber auch beim Kunden zu Hause.

Das sind deine Aufgaben 

pflegende Kosmetik:

  • die Haut mit Reinigungspräparaten reinigen, Hautdiagnose (Hauttyp, Hautzustand) erstellen
  • Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände massieren um die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern
  • Peelings durchführen, Hautunreinheiten entfernen und Packungen und Masken auftragen/auflegen
  • Körperhaare (Bein- und Achselhaare) durch Auftragen von Kalt- oder Warmharz oder mittels Laser entfernen
  • Spezialpackungen auf Gesicht, Hals und Hände auftragen und eincremen

dekorative Kosmetik:

  • im Gesicht, am Hals und teilweise auch am Dekolleté Make-up auftragen
  • Augenbrauen und Wimpern färben/faconieren
  • den Augenbereich mit Kajalstift, Lidschatten und Wimperntusche schminken, gegebenenfalls künstliche Wimpern aufsetzen
  • Lippenkonturen mit einem Lipliner nachziehen und Lippenstift mit einem Pinsel auftragen

Fußpflege:

  • den Hautzustand aus fußpflegerischer Sicht beurteilen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
  • KundInnen fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Füße und Beine massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
  • Fußbäder verabreichen
  • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
  • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehennägeln behandeln und normalisieren
  • Zehennägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
  • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
  • Druckschutzverbände und Kompressen anlegen
  • Hände und Nägel pflegen
  • spezielle Behandlungen des Alters- und Diabetesfußes anwenden

Besonderheiten dieses Berufes 

  • KosmetikerInnen arbeiten mit KollegInnen und haben direkten Kontakt mit ihren KundInnen, aber auch zu ProduktvertreterInnen, FachberaterInnen und LieferantInnen. KosmetikerInnen arbeiten vorwiegend eigenständig.
  • KosmetikerInnen führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, in Grenzbereichen (z. B. Aknebehandlungen) arbeiten sie auf Anweisung von Hautärzten und -ärztinnen
  • Zunehmend besuchen sie ihre KundInnen auch zu Hause oder in Alten- und Pflegeheimen.
  • Teilweise arbeiten sie im Team mit MasseurInnen  und FriseurInnen

Hier kannst du arbeiten

 

  • gewerbliche Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäfte
  • Kleinbetriebe des Fußpflegergewerbes (Fußpflegesalons, Kosmetiksalons)
  • Drogeriemärkte mit angeschlossenen Kosmetiksalons
  • Spitäler, Altersheime, Kurbäder, Thermen und Thermalbäder, Wellnessresorts

Diese Eigenschaften solltest du mitbringen

  • Aufmerksamkeit
  • Farbensinn
  • Fingerfertigkeit
  • Freundlichkeit
  • gepflegtes Äußeres
  • Hygienebewusstsein
  • Kontaktfreudigkeit
  • Selbstbewusstsein

Lehrzeit

3 Jahre

Lehrlingseinkommen *

* Kollektivvertragliche Brutto-Mindest-Sätze mit Überbezahlung möglich

  • aktualisiert am 13.02.2024
  •  1. Lehrjahr : 700
     2. Lehrjahr : 850
     3. Lehrjahr : 1100

 

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