Einzelhandelskauffrau*mann – Lebensmittelhandel

Beschreibung des Lehrberufes

Einzelhandelskaufleute im Bereich Lebensmittelhandel ver-kaufen Lebensmittel und beraten ihre KundInnen. Sie bestellen Waren, übernehmen Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie planen verkaufsfördernde Maßnahmen (z. B. Werbung) und setzen diese um. Außerdem dekorieren sie das Geschäftslokal passend zu den jahreszeitlichen Gegebenheiten (z. B. Weihnachten).

Das sind deine Aufgaben 

• Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen ermitteln
• Wareneingänge wie Lebens- und Genussmittel auf Qualität, Haltbarkeit, Frische und Aussehen kontrollieren
• Warenlieferungen koordinieren und administrativ bearbeiten (Protokolle, Listen führen)
• Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
• betriebliches Warensortiment vorbereiten und verkaufsgerecht präsentieren, Aktionen und Sonderangebote platzieren, Feinkostprodukte arrangieren
• KundInnen über die Aufbewahrung, die Zusammenstellung, die Zubereitung, das Servieren und den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln beraten
• KundInnen bei der Produktauswahl beraten, Verkaufsgespräche führen, Serviceleistungen anbieten
• Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln, inkl. Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
• Reklamationen behandeln
• bei Maßnahmen in der Lebensmittelhygiene mitwirken

Besonderheiten dieses Berufes 

• breite Produktpalette
• Arbeit im Team
• unterschiedliche Arbeitsorte: Verkaufsraum, Lager, Büro
• Kontakt mit KundInnen

Hier kannst du arbeiten

• Klein- und Mittelbetriebe des Lebensmitteleinzelhandels
• Filialen von Lebensmittelhandelsketten

Diese Eigenschaften solltest du mitbringen

  • Aufmerksamkeit
  • Freundlichkeit
  • gepflegtes Äußeres
  • gute körperliche Verfassung
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • Kontaktfreudigkeit
  • Selbstbewusstsein
  • Verkaufstalent

Lehrzeit

3 Jahre

Lehrlingseinkommen *

* Kollektivvertragliche Brutto-Mindest-Sätze mit Überbezahlung möglich

  • aktualisiert am 21.02.2024
  •  1. Lehrjahr : 880
     2. Lehrjahr : 1130
     3. Lehrjahr : 1430

 

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