Augenoptikerin / Augenoptiker

Beschreibung des Lehrberufes

Augenoptiker und Augenoptikerinnen beraten und informieren Kunden und bestellen oder fertigen Sehhilfen (z.B. Brillen oder Kontaktlinsen) nach eigener Messung oder Verordnung durch Augenärzte. Die augenoptischen Messungen führen sie mithilfe von speziellen Messgeräten sorgfältig durch. Für die Anfertigung von Brillengläsern verwenden sie computergesteuerte Schleifapparate. Neben den herkömmlichen Produkten verkaufen, warten und reparieren sie auch Lupen, Mikroskope, Ferngläser und meteorologische Geräte.

 

Das sind deine Aufgaben 

  • Personen beim Kauf von Brillen und optischen Geräten beraten
  • Brillenglas und -stärke durch Messung der Fehlsichtigkeit bestimmen oder Verschreibungen (Rezepte) von Augenärzten übernehmen und sachgerecht ausführen
  • Brillengläser in Fassungen einschleifen und formen, unter Berücksichtigung der vorher gemessenen Zentrierdaten wie Augenabstand, Höhe und Achse
  • Die Brille an die anatomische Kopfform der Tragenden anpassen
  • Brillen reparieren oder neu anpassen
  • Werbeaktionen durchführen und Verkaufsräume dekorieren
  • Kaufmännische Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Aufträge dokumentieren, Betriebsbücher, Kundenkarteien und Datenbanken führen, Preise auszeichnen, Bestellungen durchführen
  • Telefonate, E-Mail- und Schriftverkehr führen
  • Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen

Besonderheiten dieses Berufes 

Hier kannst du arbeiten

Augenoptiker und Augenoptikerinnen arbeiten in Optikfachgeschäften und unter Umständen in Augenarztpraxen.

Diese Eigenschaften solltest du mitbringen

  • Aufgeschlossenheit
  • Eigenständigkeit
  • Fingerfertigkeit
  • gepflegtes Äußeres
  • gestalterische Begabung
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
  • handwerkliches Geschick
  • Kombinationsfähigkeit (logsich-analytisches Denken)
  • Kontaktfreudigkeit
  • Kundenorientierung
  • Lernbereitschaft
  • mathematisches Verständnis
  • Sinn für Formen und Farben
  • technisches Verständnis

Lehrzeit

3.5 Jahre

Lehrlingseinkommen *

* Kollektivvertragliche Brutto-Mindest-Sätze mit Überbezahlung möglich

  • aktualisiert am 02.01.2023
  •  1. Lehrjahr : 800
     2. Lehrjahr : 1000
     3. Lehrjahr : 1300
     4. Lehrjahr : 1750

 

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