Hörgeräteakustikerin / Hörakustiker

Beschreibung des Lehrberufes

Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerinnen beraten Personen bei der Auswahl von elektronischen Hörhilfen und passen diese an die persönlichen Hörbedürfnissen und Hörempfindungen an. Dafür führen sie diverse Gehörtests durch, stellen die Geräte entsprechend ein und beraten über die Handhabung der Hörhilfen und Zusatzgeräte. Des Weiteren führen Sie verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen elektronischen Messgeräten und Werkzeugen.

 

Das sind deine Aufgaben 

  • Art und Ausmaß von Hörbeeinträchtigungen feststellen, Gehörtests durchführen
  • Akustische Kenndaten ermitteln und dokumentieren
  • Ohrabdrücke nehmen, Ohrpassstücke anfertigen, dazu Rohlinge durch Fräsen, Feilen, Bohren usw. bearbeiten
  • Hörgeräte und Hörhilfen anpassen und programmieren
  • Einschulung in den Gerätegebrauch und Hörtrainings für Träger und Trägerinnen von Hörgeräten
  • Vorbeugende Gehörschutzmessung und Beratung
  • Hörgeräte und Hörhilfen reinigen, warten und reparieren
  • Werbeaktionen durchführen und Verkaufsräume dekorieren
  • Kaufmännische Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Aufträge dokumentieren, Betriebsbücher, Kundenkarteien und Datenbanken führen, Preise auszeichnen, Bestellungen durchführen
  • Telefonate, E-Mail- und Schriftverkehr führen
  • Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen

Besonderheiten dieses Berufes 

Hier kannst du arbeiten

Hörgerätakustiker und Hörgerätakustikerinnen arbeiten vorwiegend in Labor- und Messräumen von Hörakustikfachbetrieben.

Diese Eigenschaften solltest du mitbringen

  • Aufgeschlossenheit
  • Eigenständigkeit
  • Fingerfertigkeit
  • gepflegtes Äußeres
  • gestalterische Begabung
  • Gewissenhaftigkeit
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
  • handwerkliches Geschick
  • Kombinationsfähigkeit (logsich-analytisches Denken)
  • Kontaktfreudigkeit
  • Kundenorientierung
  • Lernbereitschaft
  • mathematisches Verständnis
  • technisches Verständnis

Lehrzeit

3.5 Jahre

Lehrlingseinkommen *

* Kollektivvertragliche Brutto-Mindest-Sätze mit Überbezahlung möglich

  • aktualisiert am 13.02.2024
  •  1. Lehrjahr : 932
     2. Lehrjahr : 1085
     3. Lehrjahr : 1410
     4. Lehrjahr : 1886

 

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