Wärme-, Kälte-, Schall- & Brandschutztechniker*in

Beschreibung des Lehrberufes

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen stellen Isolierungen zum Schutz gegen Wärmeverlust, gegen Erwärmung von Kühlvorrichtungen sowie gegen Lärm oder Feuer (Schallschutz, Brandschutz) her. Sie montieren und verkleiden die Isolierungen, die aus Dämmstoffen, Trockenelementen und Blechteilen bestehen, an Bauwerken, sowie an Rohrleitungen und Anlagen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beratung der Kund*innen über Isoliertechniken und Isoliermaterialien sowie über Energiesparmaßnahmen und gesetzliche Umweltschutzbestimmungen.

Das sind deine Aufgaben 

  • Beschaffen, Auswählen, Annehmen, Überprüfen und Lagern der betriebsspezifischen Materialien
  • Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen (z.B. Bleche, Profile, Rohre) und Kunststoffen
  • Herstellen von lösbaren (z.B. Schraubverbindungen) und unlösbaren (z.B. Nieten, Kleben) Verbindungen sowie von einfachen Schweißverbindungen
  • Begutachten & Vorbereiten des Untergrundes sowie Herstellen & Montieren von Hilfs- und Stützkonstruktionen
  • Abwickeln & Herstellen von Formteilen
  • Herstellen & Montieren von Dämmungen
  • Herstellen & Montieren von Verkleidungen und Umhüllungen
  • Kontrollieren & Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen & Beheben von Mängeln,
  • Erfassen & Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse

Eine wichtiger Tätigkeitsbereich in diesem Beruf ist die Isolierung von Rohrleitungen.

Besonderheiten dieses Berufes 

In der Berufspraxis spezialisieren sich die Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen häufig auf bestimmte Bereiche ihres Aufgabengebietes, z.B. auf die Isolierung von Rohrleitungen, auf die Schallisolierung in der Industrie, auf den Kühlzellenbau oder auf Brandschutzisolierung.

Hier kannst du arbeiten

Diese Eigenschaften solltest du mitbringen

  • Beweglichkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Lehrzeit

3 Jahre

Lehrlingseinkommen *

* Kollektivvertragliche Brutto-Mindest-Sätze mit Überbezahlung möglich

  • aktualisiert am 07.02.2024
  •  1. Lehrjahr : 905
     2. Lehrjahr : 1127
     3. Lehrjahr : 1501

 

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